100% Mobilität. 100% Fahrfreude. 0% Emissionen!




Dein DienstScooter von Eleasa



Entdecke die Vorzüge bezuschusster Mobilität zum monatlichen Sparpreis


Das Win-Win-Leasing für alle.


Leasing, ohne gerädert zu werden


Leasing-Lösungen für Unternehmen gibt es schon seit langer Zeit und sind nichts Neues. So wie zum Beispiel das klassische Dienstwagen-Leasing. Mitarbeitende, die einen Dienstwagen nutzen, müssen nach der Listenpreismethode 1 % des Bruttolistenpreises mit Ihrem Gehalt versteuern. Seit 2008 greift ein ähnliches Konzept auch für Fahrräder. Hierbei müssen Arbeitnehmende allerdings nur 0,25% des Listenpreises versteuern. Vereinfacht gesagt entsteht so ein Steuervorteil.
Wir bei Eleasa haben das Konzept weitergedacht und inkludieren auch E-Scooter und E-Roller in die sogenannte Gehaltsumwandlung. Wichtig: Der Ablauf ist dabei identisch. Nur das Leasingobjekt unterscheidet sich.


Fakten zum Mobilitäts Leasing



  • Kostenneutral für Unternehmen
  • Fördert die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeitenden
  • Steuerliche Vorteile für Mitarbeitende und Arbeitgebende
  • Deutliche Preis- und Service-Vorteile gegenüber Kauf
  • Über 3000 autorisierte und persönlich geschulte Händler
  • Attraktive Laufzeit von 36 Monaten
  • Neues Objekt nach Leasing-Ende oder für einen geringen Restwert übernehmen
  • Umfassender Ausfall-Schutz und Rundum-Schutz
  • Zubehör wie Schloss, Taschen, Tacho etc. einfach mitleasen
  • Zusatzleasing für z.B. Familienmitglieder möglich



Das Grundprinzip



Das Grundprinzip ist denkbar einfach. Das Leasing beinhaltet immer 3 Parteien. Den Arbeitgebenden, den Arbeitnehmenden und Eleasa als Leasinggesellschaft. Voraussetzung für die Partnerschaft zwischen Arbeitgebenden und Eleasa ist immer ein Rahmenvertrag und ein vereinbarter Nutzungsüberlassungsvertrag (NÜV). Keine Sorge, dafür haben wir rechtssichere Muster, die sich selbstverständlich anpassen lassen.
Gehen wir davon aus, dass sich ein Mitarbeitender nun das Wunsch-Fahrrad beim Händler ausgesucht hat. Das Fahrrad wird nun von Eleasa an den Arbeitgebenden verleast und mit umfassendem Service abgesichert. Der Arbeitgebende überlässt das Leasingobjekt gemäß des NÜV's dem Mitarbeitenden. Dieses Prozedere läuft automatisch im Hintergrund. Nachdem der Mitarbeitende den NÜV digital auf dem Smartphone unterschrieben hat, kann das Fahrrad – sofern vorrätig – direkt beim Händler mitgenommen werden.
Ab sofort zahlt der Mitarbeitende die individuellen Nutzungsraten aus der Gehaltsumwandlung an den Arbeitgebenden. Dieser wiederum zahlt daraus die Leasingraten an Eleasa. Das Prinzip ist für den Arbeitgebenden vollkommen kostenneutral.



Warum alle Parteien sparen?


Sowohl für den Arbeitgebenden als auch für Mitarbeitende ergeben sich deutliche Sparpotentiale. Möglich macht das die sogenannte “Gehaltsumwandlung”. Mitarbeitende erhalten im Falle des Mobilitäts-Leasings einen Teil ihres Lohnes nicht in bar, sondern als Sachbezug. Arbeitgebende behalten einen Teil des monatlichen Gehalts ein und wandeln ihn in einen Sachlohn in Form der Überlassung eines (E-)Bikes, E-Scooters oder E-Rollers um. Gleichzeitig reduzieren sich für beide Seiten die Steuern und Sozialabgaben.
Der Eleasa Tipp: Arbeitgebende können den Teil, den sie an Lohnnebenkosten sparen, 1:1 an die Mitarbeitenden weitergeben. So erhöhen sich die Ersparnisse der Mitarbeitenden um ein Vielfaches und Arbeitgebende holen das Maximum aus dem Benefit raus.


Jetzt Sparpotentiale errechnen



Sorgenfreies Leasing-Erlebnis – für alle


Natürlich kann während des laufenden Leasings immer mal wieder etwas unvorhergesehenes passieren. Sei es ein Unfall, Diebstahl oder auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses – egal von welcher Seite. Für diese und mehr Fälle können Sie sich auf unsere umfassenden Services verlassen. Unser hauseigener Rundum-Schutz sichert Mitarbeitende in Kasko-Schäden ab. Der ROLAND Bike-Schutzbrief bietet besonderen Service, falls unterwegs nicht alles rund läuft. Und für Arbeitgebende besonders interessant: Der Eleasa Ausfallschutz. Sollten Störfälle (Kündigung, Elternzeit, Erwerbsunfähigkeit etc.) auftreten, können Arbeitgeber das Leasingobjekt ab Tag 1 zurückgeben. In einigen Fällen ist sogar eine Ratenerstattung möglich.



Interesse geweckt, dann schreiben Sie uns ...




 
 
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